Leistungen für Architekten /Bau- und Architektenrecht
Leistungsspektrum allgemein:
- Vertragsgestaltung (Generalplanervertrag, Architektenvertrag, Fachplanervertrag, Projektsteuerervertrag)
- Vertragsverhandlungen
- Vertragsüberprüfung
- Baubegleitende Rechtsberatung (während Planung und Ausführung)
- Rechtsberatung bei Erstellung von Abschlagsrechnungen und Schlussrechnung
- Rechtsberatung während der Gewährleistungsphase
Bei Einzelfragen, z. B.:
- Grundleistungen, Besondere Leistungen, Beratungsleistungen (Anlage 1)
- Stufenweise Beauftragung,
- Abschluss der jeweiligen Leistungsphasen
- Änderungsanordnungen durch den Auftraggeber und Mehrkostenansprüche
- Honorarvereinbarungen
- Rechtliche Beratung bei Honorarermittlungen
- Bausummen, Baukosten (Garantie, Rahmen, Obergrenze)
- Bauzeit und Merkostenansprüche
- Abnahme, Teilabnahme
- Fortbildung für Mandanten, z. B.:
- Inhouse-Seminare (z. B.: Neues Bauvertragsrecht, Update Neue Rechtsprechung zu Einzelfragen der VOB/B oder HOAI; Vertragsgestaltung)
Rechtsanwalt Rißmann
Ludwigsplatz 6
64283 Darmstadt
Tel. 06151 13 80 5
Mail info@rechtsanwalt-rissmann.de
Jürgen Rißmann Vita
- geboren 1962
- Rechtsanwalt seit 1993
- Studium in Mainz, Heidelberg, Berlin
- Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
- Schiedsrichter und Schlichter nach SOBau
- Vertrauensanwalt des Bauherrenschutzbundes e. V. Berlin
- Mitglied der ARGE Baurecht im Deutschen Anwaltsverein
Grundsatzurteil: BGH lässt fristlose Kündigung trotz Mietzahlung zu
Mieter können bei zweimaligem Ausbleiben der Miete eine fristlose und /oder eine ordentliche Kündigung erhalten.