Mieter können bei zweimaligem Ausbleiben der Miete eine fristlose und /oder eine ordentliche Kündigung erhalten. Das entschied der Bundesgerichtshof.

Vermieter können bei zweimaligem Ausbleiben der Miete eine fristlose als auch eine normale Kündigung mit Frist aussprechen. Der Bundesgerichtshof entschied, dass diese Kombination zulässig ist.