Leistungen für Unternehmen (Auftraggeber und Auftragnehmer) /Bau- und Architektenrecht
Leistungsspektrum allgemein:
- Beratung zur Wahl der jeweils günstigsten Vertragsart
- Vertragsgestaltung (Bauträger, VOB, BGB, HOAI)
- Vertragsverhandlungen
- Vertragsüberprüfung
- Baubegleitende Rechtsberatung
- Rechtsberatung während der Gewährleistungsphase
Bei Einzelfragen, z. B.:
- Bedenkenanmeldungen
- Erfüllung von Hinweispflichten
- Mehrkostenanmeldungen
- Mängelrügen vor Abnahme
- Bauzeitverzögerung
- Abnahme
- Vertragsstrafe
- Mängel nach Abnahme
- Vergütungsdurchsetzung
- Abwehr von Mängel- und/oder Schadensersatzansprüchen
- Abrechnung nach gekündigtem (Pauschal-)Vertrag
- Fortbildung für Mandanten, z. B.:
- Inhouse-Seminare (z. B.: Neues Bauvertragsrecht, Update Neue Rechtsprechung zu Einzelfragen der VOB/B oder HOAI; Vertragsgestaltung)
Rechtsanwalt Rißmann
Ludwigsplatz 6
64283 Darmstadt
Tel. 06151 13 80 5
Mail info@rechtsanwalt-rissmann.de
Jürgen Rißmann Vita
- geboren 1962
- Rechtsanwalt seit 1993
- Studium in Mainz, Heidelberg, Berlin
- Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
- Schiedsrichter und Schlichter nach SOBau
- Vertrauensanwalt des Bauherrenschutzbundes e. V. Berlin
- Mitglied der ARGE Baurecht im Deutschen Anwaltsverein
Grundsatzurteil: BGH lässt fristlose Kündigung trotz Mietzahlung zu
Mieter können bei zweimaligem Ausbleiben der Miete eine fristlose und /oder eine ordentliche Kündigung erhalten.