Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
Unternehmen
- Beratung zur Wahl der jeweils günstigsten Vertragsart
- Vertragsgestaltung (Bauträger, VOB, BGB, HOAI)
- Vertragsverhandlungen
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Architekten
- Vertragsgestaltung (Generalplanervertrag, Architektenvertrag, Fachplanervertrag, Projektsteuerervertrag)
- Vertragsverhandlungen
- Vertragsüberprüfung
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Verbraucher
- Grundlegende Beratung zum Bauen im Rahmen der Entscheidungsfindung
- Vertragsüberprüfungen im Vorfeld des Vertragsabschlusses
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Ingenieure
- Vertragsgestaltung
- Vertragsverhandlungen
- Vertragsüberprüfung
- Baubegleitende Rechtsberatung (während Planung und Ausführung)
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Mit dem Baurecht und Architektenrecht
befasse ich mich seit meiner Zulassung im Jahre 1993 intensiv. Zu meinem Mandantenkreis zählen hier alle am Bau Beteiligten, Ingenieure, Prüfingenieure, Architekten, Projektentwickler und Projektsteuerer, Totalübernehmer und Totalunternehmer, Bauträger, Generalübernehmer und Generalunternehmer bis hin zu den einzelnen Handwerksbetrieben und gewerblichen sowie privaten Auftraggebern und Verbrauchern.
Gerade im Bau- und Architektenrecht wird deutlich, dass die Konfliktvermeidung bzw. außergerichtliche Konfliktlösung in der Regel eines der maßgeblichen Ziele der Parteien darstellt, gleichgültig ob Auftraggeber oder Auftragnehmer. Nicht zu Unrecht: Die Vermeidung gerichtlicher Verfahren stellt häufig die wirtschaftlich sinnvollere, weil schnellere, Lösung dar. Und dennoch gibt es Konstellationen, in denen ein Gerichtsverfahren oder ein Schiedsverfahren unvermeidbar sind. In diesen Fällen führe ich für Sie die gerichtlichen Verfahren und Schiedsverfahren innerhalb Deutschlands.
Den Grundstein für den wirtschaftlichen Erfolg einer Baumaßnahme bildet daher ein ausgewogenes Vertragswerk, übrigens auch der ARGE- oder INGE-Partnervertrag. Ich entwerfe Ihre Verträge, berate Sie dazu im Vorfeld sowie während der Vertragsgestaltung und führe Ihre Vertragsverhandlungen.
Mit einer rechtlich und technisch baubegleitenden Kommunikation beeinflussen die am Bau Beteiligten entscheidend, ob sie Ihre Ansprüche und damit das Projekt in seiner Entstehung festigen oder gefährden. Je besser die Rechtskenntnisse (technische Kenntnisse vorausgesetzt), desto höher die Chance für den späteren wirtschaftlichen Erfolg. Ich unterstützte Sie bei dieser Kommunikation entweder im direkten Kontakt mit Ihrem Vertragspartner oder beratend im Hintergrund.
Zu meinem Mandantenkreis im Bau- und Architektenrecht gehören unter anderem in Deutschland führende Ingenieurbüros ebenso wie regional und überregional tätige Bauunternehmungen, Bauträger und Handwerksbetriebe.
Im Zuge meiner Tätigkeit für den Bauherrenschutzbund e. V. als Vertrauensanwalt Rhein-Main vertrete ich ferner zielgerichtet die Interessen von Verbrauchern.
Auf entsprechende Nachfrage halte ich In-House-Lehrgänge über die HOAI ebenso wie über die VOB/B und sonstige von meinen Mandanten speziell gewünschte Themen.
Rechtsanwalt Rißmann
Ludwigsplatz 6
64283 Darmstadt
Tel. 06151 13 80 5
Mail info@rechtsanwalt-rissmann.de
Jürgen Rißmann Vita
- geboren 1962
- Rechtsanwalt seit 1993
- Studium in Mainz, Heidelberg, Berlin
- Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
- Schiedsrichter und Schlichter nach SOBau
- Vertrauensanwalt des Bauherrenschutzbundes e. V. Berlin
- Mitglied der ARGE Baurecht im Deutschen Anwaltsverein
Grundsatzurteil: BGH lässt fristlose Kündigung trotz Mietzahlung zu
Mieter können bei zweimaligem Ausbleiben der Miete eine fristlose und /oder eine ordentliche Kündigung erhalten.